Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit danach variieren stark je nach individueller Situation der Frau. Während einige Schwangerschaften ohne Beschwerden verlaufen, können andere kompliziert sein und Bettruhe erfordern, um eine Frühgeburt zu verhindern. Auch nach einer problematischen oder anstrengenden Entbindung kann eine Haushaltshilfe bedeutend entlasten. Diese Unterstützung durch eine Haushaltshilfe, die sich um Alltagsaufgaben wie Kochen, Putzen oder auch die Betreuung der Kinder im Haushalt kümmert, kann von der Krankenkasse übernommen werden, falls medizinische Voraussetzungen erfüllt sind.
-
Aufgaben der Haushaltshilfe:
-
Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
-
Wäschepflege
-
Reinigung der Wohnräume
-
Kinderbetreuung und Versorgung
-
Einkäufe und Erledigungen
-
Begleitung zu medizinischen Terminen
-
Ansprüche auf Haushaltshilfe:
​
-
Voraussetzungen für die Unterstützung:​
-
Vermeidung von Frühgeburten
-
Vorhandensein älterer Kinder im Haushalt
-
Überlastung durch Alltag und Beruf
-
Medizinisch notwendige Bettruhe
-
​
-
Übernahme durch Krankenkasse:
-
Bei ärztlich bescheinigter Notwendigkeit
-
Bestätigung durch ein ärztliches Attest
-
Angaben zu Dauer und Umfang der Hilfe
-
​
Wir möchten Ihnen den Weg ein wenig erleichtern: Mit unseren Maßnahmen und Unterstützungen sind wir für Sie da, sodass Sie die besondere Zeit mit Ihrem neuen Familienmitglied entspannt genießen und sich auf das Wachsen als Familie konzentrieren können.
Unfälle und Krankheiten können plötzlich eintreten und erhebliche Auswirkungen auf den Alltag haben, insbesondere wenn die betroffene Person haushaltsführend oder alleinstehend ist. In solchen Fällen, einschließlich Zeiten von Krankenhausaufenthalten, Rehabilitation oder ärztlich verordneter Bettruhe, bei denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, kann das Weiterführen des Haushalts eine Herausforderung darstellen. Wenn keine andere Person im Haushalt die anfallenden Aufgaben übernehmen kann, ist der Einsatz einer Haushaltshilfe notwendig.
-
Aufgaben der Haushaltshilfe:
-
Kochen und Zubereitung von Mahlzeiten
-
Wäschepflege
-
Reinigung der Wohnräume
-
Kinderbetreuung und Versorgung
-
Einkäufe und Erledigungen
-
Begleitung zu medizinischen Terminen
-
-
Anspruchsdauer:
-
Grundsätzlich bis zu 4 Wochen.
-
Verlängert auf bis zu 26 Wochen, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt.
-
Seit 01.01.2016 kann der Anspruch auch im Rahmen der Krankenhausentlassung geltend gemacht werden, unabhängig vom Vorhandensein von Kindern.
Ansprüche auf Haushaltshilfe:
​
-
Gesetzliche Grundlage (§ 38 SGB V):
-
Bei Unfähigkeit zur Haushaltsführung durch Krankheit, Reha, Unfall, oder ärztliche Anordnungen.
-
Anspruch unabhängig vom Geschlecht der haushaltsführenden Person.
-
Anspruch besteht sowohl bei Genesung zu Hause als auch in anderen Einrichtungen.
-
​
​​
Wir möchten Ihnen und Ihrer Familie nach einem Unfall den Rücken stärken. Unsere Unterstützung hilft Ihnen dabei, den Weg zur Genesung freier zu gehen und den Alltag behutsam neu zu ordnen.
Alles über Kosten und Kostenerstattung durch Pflegestufen –
Erfahre alles, was du über die Kosten und die Übernahme durch eine Pflegestufe wissen musst. Klicke hier, um klare und verständliche Informationen zu erhalten, die dir helfen, deine finanzielle Situation besser zu verstehen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten